Unter dieser Rubrik stellen wir Ihnen die Möglichkeiten der Gesellschaftsgründung in der Schweiz vor, beispielsweise Holding- und Verwaltungsgesellschaften.
Holding- und Verwaltungsgesellschaften
Holding- und Verwaltungsgesellschaften sind Begriffe des kantonalen Steuerrechts und
kennzeichnen einen besonderen steuerlichen Status. Der Anlass für den besonderen steuerlichen
Status ist unterschiedlich.
Sowohl bei Holding- als auch Verwaltungsgesellschaften steht dem besonderen Steuerstatus grundsätzlich nicht entgegen, dass diese Unternehmen in der Schweiz Personal beschäftigen und Büros unterhalten.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren detaillierten Anfragen und Wünschen beispielsweise über unser Kontakt-Formular direkt an uns. In einer persönlich vertraulichen Beratung werden wir Ihren hohen Ansprüchen zu einhundert Prozent, massgeschneidert entsprechen können.